Vor längerer Zeit habe ich schon mal angefangen mich genauer mit dem Thema rechtliche Lage der ungestellten Klubfotografie zu beschäftigen. Als Anstoß jetzt doch ein wenig darüber zu schreiben ist eine „Bewertung“ bei Facebook. In einem digitalen Zeitalter bin ich auch gern auf mehreren Ebenen vertreten um ein großes Publikum zu erreichen. Dies bringt Vor- und Nachteile. Ein Vorteil wie ich finde, ist die Bewertungsmöglichkeit eines Unternehmens bei dem man zufrieden war um das der ganzen Welt mitzuteilen. Als Beispiel habe ich mal einen kleinen Screenshot dieser Möglichkeit hier eben eingefügt.
MariaFischerHatBewertetNun hat man die Möglichkeit zu resignieren, ausfallend zu werden oder draus zu lernen. Dazu aber gern mehr.

Angefangen hat alles bei mir vor etwa 5 Jahren mit der Klubfotografie. Damals mit einer recht simplen Nikon D60, einem Kitobjektiv und einem doch sehr guten D900 Blitz. Mit der Zeit wurde ich recht neugierig und habe experimentiert, mit Licht und Gläsern (Objektive). Von Klub zu Klub war es recht unterschiedlich, mit Licht und mit den Menschen. Gestern Abend noch „Hey, mach mal ein Foto von uns!“ – am nächsten Tag eine Löschanfrage. Von „Ungünstig getroffen!“ über „Ich wollte das gar nicht!“ ( Schaut dabei direkt in die Kamera und hat mich angesprochen ) und „Mein Arbeitgeber darf das nicht sehen!“ oder „Ich bin krank geschrieben!“. Das Licht war berechenbar, die Feierleute weniger.

Mit der Zeit wollte ich jedoch etwas anderes machen und kam in einem Klub in Dessau dabei auf meine Kosten. Technisch gesehen ist es sehr aufwändig Personen beim feiern ungestellt zu fotografieren. Das inspirierende Ergebnis sind freudige ungestellte Leute, die gezeigt werden, bei dem, was ihnen Spaß macht Während bei den gestellten Bildern Aussagen wie „Nicht so nah!“ – „Nochmal!“ – „LÖÖÖSCHEN!“ oder „Kannst du mal ein SCHÖNES Bild von mir machen?!“ üblich waren, musste ich mich bei ungestellten Bildern einer ganz neuen Ebene nähern, nämlich der eigenen Einschätzung. Wichtig ist, dass das Bild immer Freude ausstrahlt, nicht entstellt und dabei auch noch interessant wirkt! Eine Kombination die polarisiert. Während die einen sagen, dass ein Bild blöd aussieht – nehmen es die anderen als Profilbild zum Beispiel bei Facebook. Inzwischen kommen die Feiernden vereinzelt auf mich zu, bitten mich ihn oder sie nicht zu fotografieren – dem ich auch nachkomme im Rahmen meiner Möglichkeiten. Oft gehe ich auch auf die Personen zu oder habe Blickkontakt der mir das Einverständnis mit den Fotos gibt. Das Ergebnis sind am Abend etwa 400 Fotos, von denen 300 ausgelesen werden. Nur die technisch schärfsten, farbenfrohen und ausstrahlungsstarken Aufnahmen schaffen es in die Galerien. Warum dieser Aufwand? Ich möchte mich abheben, die Messlatte auf ein Niveau schrauben welches ein Ansporn bildet an dem ich selbst gewachsen bin und auch andere Fotografen ermutigen diesen Schritt – den Nächsten – zu gehen.

Wie sieht es nun rechtlich mit solchen Aufnahmen aus?

Oftmals wird in Klubs ein Aufsteller hingestellt – von 89.0 RTL kenne ich das zum Beispiel. ACHTUNG FOTO-/FILMAUFNAHMEN – Mit dem Betreten der Veranstaltung / des Veranstaltungsgeländes willigen Sie ein, dass Foto-/ Filmaufnahmen mit Ihrem Bildnis im Rahmen einer Berichterstattung über die Veranstaltung angefertigt und auf www.89.0Rtl.de veröffentlicht werden. Damit ist man informiert. Anbei mal eine Aufnahme so eines Aufstellers.

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Und wie sieht das nun rechtlich aus? Ich möchte hier betonen, dass ich kein Rechtsanwalt bin und auch keine rechtliche Beratung durchführen möchte, nur habe ich mit dem Thema Kunsturhebergesetz auseinandergesetzt.

Paragraph 22 davon besagt folgendes : Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“

„Oh Gott“ kann man jetzt denken, nun ist es recht kritisch Fotos in Klubs oder auf Veranstaltungen zu machen! Alle Klubfotografen schreien nun auf. Man sollte aber weiterlesen, das Gesetz gibt noch mehr Preis :

Paragraph 23 zählt nämlich Ausnahmen auf :

  • (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Nun kann jeder sich selbst eine Meinung bilden. Meine Meinung dazu ist, dass es für mich Klubfotografie mehr als nur Fotografie ist. Ich bearbeite die Bilder damit sie später einem höheren Interesse der Kunst dienen, einem Nachweis wie gefeiert wurde. Eine öffentliche Veranstaltung wie im Klub oder einem Festivalgelände ist ein ähnlicher Vorgang wie eine Versammlung – zumindest in meiner Sicht.

Ich spreche jetzt für mich und sicherlich auch für viele andere Fotografen, die gern das Klubleben ablichten, dass man dies alles unter anderem aus Freude an der Fotografie, dem Ergebnis und für freudige Gesichter macht. Alle Bilder werden Handverlesen, ausgesucht – im Zweifelsfall nicht online gestellt und zu guter letzt gibt es dann noch die Möglichkeit diese Bilder mit einer Nachricht wieder verschwinden zu lassen.


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  23. November 2015
  Kategorie: Blog

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